Finanzierung

Das Finanzierungsmodell sorgt für Kostentransparenz und ein bedarfsgerechtes Angebot mit möglichst geringen Grundkosten für jede Gemeinde.

Getragen wird Jugendberatungsstelle.ch von der MOJUGA Stiftung für Kinder- und Jugendförderung. Sie sorgt für die Anschubfinanzierung und die Deckung eines Grossteils der Grundkosten, durch Stiftungsgelder und Gönner.

Grundkosten

Gemeinden leisten als Beitrag an die Grundkosten rund CHF 1.- pro Einwohnerin und Einwohner.

Ein zusätzlicher Einsatz von CHF 5'000.- wirkt als Carte Blanche für die unbürokratische Erstberatung Jugendlicher aus ihrer Gemeinde.
Bei einem Restbetrag der Carte Blanche Ende des Jahres wird dieser der Gemeinde für das Folgejahr gutgeschrieben.

Damit erwirbt sich die Gemeinde Anschluss an das Angebot und Folgekosten entstehen nur bei einem Bedarf.

Fallbezogene Abrechnung

Nach dem Erstgespräch stellt Jugendberatung.ch der Anschlussgemeinde eine Einschätzung darüber zur Verfügung, in welchem Umfang weitere Beratungen mit der oder dem Jugendlichen angezeigt sind. 

Mittels Kostengutsprache pro Fall steuert die Anschlussgemeinde die Ausgaben selbst.

Leistungen

MOJUGA Stiftung für Kinder- und Jugendförderung
  • Bekanntmachung in der Gemeinde
  • Kontakt- und Koordinationsstelle 
  • Organisation und Pflege des Netzwerkes von Jugendberatenden
  • Fallkoordination mit zuständigen Stellen
Anschlussgemeinde
  • Grundkostenbeitrag von rund CHF 1.- pro Einwohnerin und Einwohner
  • Bereitstellung der Carte-Blanche-Kosten
  • Kontaktperson für Kostengutsprache pro Fall
  • Bei Bedarf Entscheid über Kostengutsprache

Zuständigkeiten

Als Trägerin ist die MOJUGA Stiftung für Kinder- und Jugendförderung vollumfänglich für den Betrieb der Jugendberatungsstelle.ch verantwortlich.

Eine Mitbestimmungsmöglichkeit innerhalb der Trägerschaft seitens Gemeinden ist nicht vorgesehen.