Militär


Jeder männliche Schweizerbürger ist verpflichtet, Militärdienst zu leisten. Mit 18 Jahren bekommst du als Junge das Aufgebot, dich beim Sektionschef deiner Gemeinde persönlich einzuschreiben. Der Sektionschef gibt dir Unterlagen ab und macht dich auf einen obligatorischen Informationsabend aufmerksam. An diesem Abend wirst du über alles informiert, was im Zusammenhang mit dem Militär wichtig ist.

Gut ist, wenn du über Folgendes Bescheid weisst:

(A) Aushebung: Mit 19 Jahren wirst du zur Aushebung aufgeboten. Diesem Aufgebot musst du Folge leisten. An der Aushebung wirst du zuerst von Ärzten körperlich Untersucht und für diensttauglich, teilweise diensttauglich oder dienstuntauglich befunden. Nachher wird deine sportliche Leistungsfähigkeit getestet. Schliesslich führst du mit dem Aushebungsoffizier ein Gespräch und wirst allenfalls einer Truppengattung zugeteilt. Dabei wird berücksichtigt, wie gut deine sportlichen Leistungen waren, welche Art von Soldaten die Armee braucht, welchen Beruf du erlernt hast oder erlernen wirst, welche Vorkurse du vielleicht besucht hast - und schliesslich was du selber für Wünsche und Vorstellungen hast.

(B) Dienstbüchlein: Darin stehen deine Personalien, die sportlichen und medizinischen Resultate der Aushebung, die Truppeneinteilung usw. Zudem werden deine militärischen Schulen und Kurse, sämtliche Diensttage, das obligatorische Schiessen, Beförderungen usw. eingetragen. Das Dienstbüchlein musst du immer mitnehmen, wenn du etwas mit dem Militär zu tun hast.

(C) Dienstuntauglichkeit: Wer untauglich ist, muss bis zum 43. Geburtstag Militärpflichtersatz bezahlen. Die Höhe des Betrags richtet sich nach deinem Einkommen. Wenn du Zivilschutz-Dienst leistest, bezahlst du weniger Militärpflichtersatz, und zwar für jeden geleisteten Tag um 10%.

(D) Rekrutenschule (RS): Wenn du diensttauglich bist und dich dafür entscheidest, Militärdienst zu leisten, besuchst du zuerst die RS. Sie dauert 15 Wochen. Du kannst wünschen, ob du die RS im Sommer oder im Winter machen möchtest. Meist wird dein Wunsch erfüllt. Du hast die Möglichkeit, die RS zu verschieben, z.B. wenn du deine Erstausbildung noch nicht beendet hast, im Ausland bist usw.

(E) Wiederholungskurs (WK): Nach der RS musst du alle zwei Jahre einen 3-wöchigen WK besuchen. Insgesamt sind 10 WK zu leisten. Mit 42 Jahren trittst du aus der Armee aus.

(F) Waffenloser Dienst: Dazu reichst du ein schriftliches Gesuch beim Kreiskommando oder der Militärbehörde in deinem Einteilungskanton ein, und zwar mindestens 3 Monate vor einem Militärdienst. Du kannst das Gesuch auch während der Aushebung vorlegen. Dem Gesuch fügst du einen detaillierten Lebenslauf, einen Auszug aus dem Strafregister, einen Brief mit deiner begründung und mit Vorteil schriftliche Empfehlungsschreiben von Leuten, die dich gut kennen, bei.

(G) Zivilschutz: Wenn du dienstuntauglich bist, musst du in der Regel Zivilschutz-Dienst leisten, und zwar bis 52. Deine Wohnortsgemeinde entscheidet über deine Einteilung und deine Ausbildung. Für Frauen ist der Zivilschutz-Dienst freiwillig. Wenn du Fragen oder ein Anliegen hast, wendest du dich an die Zivilschutzstelle deiner Wohnortgemeinde.

(H) Zivildienst: Unter der Voraussetzung, dass du diensttauglich bist, kannst du anstelle des Militärdienstes einen Zivildienst leisten. Du arbeitest in einer sozialen Institution und verdienst gleich viel wie ein Soldat. Allerdings musst du insgesamt 450 Tage Zivildienst leisten, davon die ersten 120 Tage am Stück. Als gewöhnlicher Soldat leistest du 300 Tage Militärdienst. Wenn du den Wunsch hast, Zivildienst zu leisten, teilst du dies am besten gleich bei der Aushebung dem Aushebungsoffizier mit. Er wird dich über die nötigen Schritte informieren. Du musst ein Gesuch stellen. Darin begründest du deinen Entscheid; vielleicht liegen deine Gründe eher im religiösen, vielleicht eher im ethischen Bereich. Ferner legst du das Dienstbüchlein, einen detaillierten Lebenslauf und einen Strafregisterauszug bei.

(I) Für Frauen ist der Militärdienst nicht obligatorisch. Sie können aber freiwillig Militärdienst leisten.